Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

  • 1. Die Energieausweise werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude, der Heizung, der Warmwasserbereitung und der Lüftung ausgestellt.
  • 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
  • 3. Die Berechnung der im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Annahmen und Bilanzierungsverfahren.
  • 4. Alle zurzeit gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt.
  • 5. Blitz-Ausweis.de übernimmt die volle Verantwortung und Garantie für die korrekte Berechnung und Ausstellung des Energieausweises auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben und für seine 10-jährige Gültigkeit des Energieausweises. Für die vom Auftraggeber gemachten Angaben kann Blitz-Ausweis.de keine Gewähr übernehmen.
  • 6. Der von Blitz-Ausweis.de ausgestellte Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

2. Haftung des Ausstellers

  • 1. Die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Daten werden vom Eigentümer zur Verfügung gestellt. Der Aussteller legt diese Daten seinen Berechnungen zugrunde.
  • 2. Die Haftung des Ausstellers beschränkt sich daher auf die von ihm danach durchgeführten Berechnungen.

3. Haftungsbeschränkung

  • 1. Die Haftung von Blitz-Ausweis.de auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Blitz-Ausweis.de oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder der Schaden ist aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder für den Fall, dass Blitz-Ausweis.de die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen hat oder für Verletzungen von Vertragspflichten, welche für die Erreichung des unter 2. Vertragszieles unverzichtbar sind oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • 2. In Abweichung von den gesetzlichen Verjährungsregeln verfällt das Recht des Auftraggebers auf Schadenersatz gegenüber Blitz-Ausweis.de in jedem Fall zwölf Monate nach dem Vorfall, aufgrund dessen sich der Schaden mittel- oder unmittelbar ergeben hat.

4. Energieausweis-Angaben

  • 1. Durch den Erwerb eines Energieausweises bestätigen Sie, dass Blitz-Ausweis.de Sie bei Fragen zu den Energieausweis-Angaben kontaktieren darf.
  • 2. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG2020) § 83 und § 84 sind die Ersteller von Energieausweisen verpflichtet, die vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Daten auf Plausibilität zu prüfen und die für den Energieausweis erforderlichen Unterlagen aufzubewahren. Daher müssen die entsprechenden Unterlagen für den Nachweis vom Eigentümer bereitgestellt werden. Diese müssen, wenn eine Prüfung durch das DIBt erfolgt, von uns den Behörden vorgelegt werden.
  • 3. Wir werden Ihre Unterlagen auf Plausibilität prüfen. Sind Ihre Eingaben plausibel, erhalten Sie den gültigen Energieausweis innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Sollten Ihre Angaben nicht Plausibel sein, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht und Sie können Ihre Eingaben korrigieren.

5. Vertragserfüllung

  • 1. Der Vertrag ist durch uns vollständig erfüllt, sobald Blitz-Ausweis.de den vorläufigen Energieausweis erstellt hat und dieser im Kundenportal zum Download bereitsteht. Der Energieausweis mit der vom DIBt vergebenen Registriernummer, darf aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (GEG2020) erst erstellt werden, wenn die Plausibilität der Eingaben durch den Kunden belegt wurde. Die Unterlagen muss der Kunde im Kundenportal per Upload bereitstellen. Kann der Kunde die Plausibilität seiner Eingaben nicht nachweisen, ist der Vertrag dennoch vollständig durch uns erfüllt.

6. Streitbeilegung

  • 1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

7. Schlussbestimmungen

  • 1. Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.